Im Verlauf einer künstlichen Befruchtung gibt es viele nervige Prozeduren, die man natürlich liebend gern über sich ergehen lässt, wenn doch nur…
Da wären: Spritzen. Untersuchungen. Blutentnahmen. Narkosen. Bürokratie.
Über Letzteres soll es in diesem Beitrag gehen. Ich möchte berichten, auf was man aus meiner Sicht grob beachten und wissen muss, wenn man in Deutschland Kosten einer ICSI oder IVF von der Krankenkasse erstattet bekommen möchte.
Wenn der kettenrauchende Lungenkrebs-Frührentner seine 3.000 Euro teure Chemotherapie zu sich nehmen möchte, lässt er an der Krankenhauspforte einfach seinen AOK-Ausweis einlesen – und er hat die All-in-Flatrate gebucht. Alle zwei Wochen wieder.
Wenn die unfruchtbaren, ansonsten aber kerngesunden Möchtegerneltern reproduktionsmedizinische Leistungen in Anspruch nehmen wollen, ist das nicht so einfach.
Infertilität ist eigentlich eine Krankheit. Trotzdem sind bei Kinderwunschbehandlungen alle Prinzipien des Gesundheitssystems außer Kraft gesetzt.
Verursacherprinzip
Als erstes stellt sich nämlich die Frage: Wer trägt eigentlich die Schuld? Denn es gilt das Verursacherprinzip. Heißt: Liegt die Ursache des unerfüllten Kinderwunschs bei der Frau oder bei dem Mann? Oder gar bei beiden? Oder ist die Frau möglicherweise ein bisschen krank, aber der Mann so doll, dass er mit keiner anderen Frau ein Kind zeugen könnte? Oder umgekehrt?
Aus dem Verursacher ergibt sich dann die Zuständigkeit der Krankenkassen. Natürlich sehen diese das ganz anders und da muss man echt hartnäckig sein.
PKV vs. GKV
Spannend wird es, wenn es darum geht, ob eine private oder gesetzliche Krankenversicherung zuständig ist.
Private Krankenkassen haben nämlich ihre ganz eigenen Regeln, die es in der jeweiligen Satzung zu lesen gibt.
Gesetzliche Krankenkassen sind nur zu der 50%-igen Kostenübernahme von drei Behandlungen verpflichtet, die aber noch einige Voraussetzungen mit sich bringen: Altersgrenzen, Hochzeit, HIV-Status…
Mittlerweile gibt es gesetzliche Krankenkassen, die zusätzliche Kosten übernehmen. Eine gute Übersicht dazu gibt es hier.
Genehmigung
Der Behandlungsplan muss vor Therapiestart von der betroffenen Krankenkasse genehmigt werden. Für die GKV bedeutet das für den Kinderwunscharzt das Ausfüllen eines Formulars. Für die PKV müssen die Ärzte ein richtiges Anschreiben aufsetzen.
Anschließend fordern die Kassen routinemäßig eine lange Liste mit Untersuchungen und Befunden an. Hier kann ich wirklich empfehlen, diese Liste nicht stumpf abzuarbeiten, sondern zu hinterfragen:
Sollte der Mann alleiniger Verursacher sein, ist eine Eileiterdiagnostik bei der Frau absolut überflüssig und eine risikobehaftete, medizinisch nicht mehr indizierte Maßnahme. Ebenso ist eine Chlamydien-Diagnostik keine Standarduntersuchung, sondern nur bei entsprechenden Beschwerden indiziert. Auch sind viele Laborwerte oft nur in seltenen Fällen von Relevanz. Ich habe aber die positive Erfahrung gemacht, dass man so etwas ganz gut mit den Krankenkassen diskutieren kann.
Kostenrückerstattung
Wenn man dann endlich das ersehnte Zusage-Schreiben aus dem Briefkasten fischt, kann es los gehen: Mit der Befüllung des Girokontos. Kostenübernahme bedeutet nämlich in den meisten Fällen Kostenrückerstattung. Also muss man Rezepte und Arztrechnungen zunächst selbst bezahlen. Das ist natürlich für privat Versicherte nichts Neues, für alle anderen schon. Und allein schon eine Apothekenrechnung für einen Behandlungszyklus liegt schnell im vierstelligen Bereich.
Zum Schluss kann ich mir es nicht verkneifen, noch einmal kurz auf den kettenrauchenden Lungenkrebs-Frührenter zurück zu kommen: Bei seiner Behandlung ist es übrigens egal, wer die Schuld trägt. Keiner muss die Therapie vorher genehmigen und nach drei Zyklen ist auch nicht einfach Schluss. Von Kostenerstattung hat er noch nie etwas gehört. Seine Flatrate beläuft sich auf 100%.
Vieles habe ich nur kurz angerissen, damit der Text nicht zu lang wird. Details werden bestimmt noch mal irgendwann folgen. Wenn es konkrete Fragen gibt, greife ich die auch gerne noch einmal auf… Traut euch ruhig zu fragen 🙂